Über uns

Wenn Sie – plötzlich und unerwartet oder nach längerer Krankheit – einen nahestehenden Menschen verloren haben, sprechen wir Ihnen unser herzliches Beileid aus. In dieser schweren Zeit möchten wir Sie begleiten und unterstützen.

Erste Schritte nach einem Todesfall

Nach dem Tod eines Angehörigen ist zunächst die zuständige Gemeindeverwaltung zu benachrichtigen. Dort erhalten Sie Auskunft über das weitere Vorgehen und die nächsten organisatorischen Schritte. In der Regel werden bei dieser Meldung auch Ort und Zeitpunkt der Beerdigung sowie der Trauerfeier festgelegt.

Bitte bringen Sie bei der Meldung des Todesfalls die ärztliche Todesbescheinigung sowie die Ausweisdokumente der meldeberechtigten Person und der verstorbenen Person mit.

Beerdigung und Trauerfeier

Üblicherweise findet zuerst der Abschied am Grab statt. Anschliessend folgt die Trauerfeier in der Kirche oder in einer Friedhofskapelle. Särge werden in der Regel auf dem Friedhof aufgebahrt, nicht in der Kirche. Für Urnen gelten teilweise andere Regelungen.

Grundsätzlich ist für die kirchliche Begleitung das Pfarramt des letzten Wohnortes der verstorbenen Person zuständig. Wenn Sie wünschen, dass die Beerdigung an einem anderen Ort oder mit einer bestimmten Seelsorgerin oder einem bestimmten Seelsorger stattfindet, können Sie dies bei der Planung entsprechend anfragen.

Gestaltung der Trauerfeier

Die Trauerfeier kann als Wortgottesdienst oder als Eucharistiefeier gestaltet werden. Im Vorfeld wird sie gemeinsam mit der zuständigen Seelsorgerin oder dem zuständigen Seelsorger vorbereitet. Dabei werden verschiedene Fragen besprochen, zum Beispiel:

  • Soll ein Lebenslauf vorgetragen werden?

  • Wer übernimmt das Vorlesen?

  • Welche Lieder oder Musikstücke sollen erklingen?

  • Gibt es besondere Wünsche bezüglich Texte, Musik oder Blumenschmuck?

Auch musikalische Beiträge können Teil der Feier sein. Die Organisation weiterer Musizierender oder Singender liegt in der Regel bei der Trauerfamilie.

Erinnerung und Gebet

Manchmal wird zusätzlich ein sogenanntes Jahresgedächtnis vereinbart. Dabei wird an einem bestimmten Datum im Gottesdienst der verstorbenen Person gedacht und für sie gebetet.

Begleitung in der Zeit der Trauer

Der Verlust eines geliebten Menschen ist für Angehörige und Freunde oft eine sehr schmerzhafte Erfahrung. Gleichzeitig ist der Tod ein grosses Geheimnis und nach christlichem Glauben mit der Hoffnung auf Auferstehung verbunden. Beides – Trauer und Hoffnung – hat in den Beerdigungsgottesdiensten seinen Platz.

Vor der Beerdigung findet ein persönliches Trauergespräch statt. Bitte melden Sie sich dafür in unserem Pfarramt. Wir sind gerne für Sie da.

 
 
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